Weser-Kurier: Kommentar von Peter Mlodoch zum Edathy-Prozess

Es spricht in der Tat viel für eine solche
Einigung. Noch ist überhaupt nicht sicher, ob die Staatsanwaltschaft
Edathy die Taten eindeutig beweisen kann. Auf der anderen Seite ist
der 45-Jährige bestraft genug: Job, Karriere, Ansehen, Freunde –
alles hat er verloren. Edathy wird zumindest in Deutschland kein
normales Leben mehr führen können. Aber vor einer Einstellung müsste
er einen Schritt auf die Gesellschaft zugehen und seine
Selbstgefälligkeit aufgeben. Der Staat darf von ihm ein ein klares
Wort des Bedauerns und der Reue einfordern. Sollte Edathy dazu nicht
bereit sein, was natürlich sein gutes Recht wäre, müsste der Prozess
bis zum bitteren Ende durchgeführt werden.

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