Die Zahl der Fälle steigt, die Konsequenzen sind
oft schmerzhaft und manchmal sogar tödlich. Wie brisant das Thema
Ärztefehler ist, zeigen die Zahlen, die jetzt wieder von den
Schlichtungsstellen der Ärztekammern vorgelegt worden sind. Gleich im
doppelten Sinne schwerwiegend ist es, wenn Mediziner bei ihrer Arbeit
Fehler machen. Die betroffenen Patienten müssen darunter leiden, die
Ärzte, die die Fehler zu verantworten haben, in der Regel aber auch.
Und so trifft ein Behandlungsfehler zumeist beide Seiten hart –
entsprechend wichtig ist es, einen gangbaren Schutz für Patienten
bereitstellen zu können, der gleichzeitig die oft schwierige und
risikobehaftete Arbeit der Ärzte berücksichtigt. Genau das macht ein
neues Patientenrechtegesetz so schwierig. Der ernüchternde Beleg
dafür: Seit über zehn Jahren schon wird immer wieder im Bundestag
über einen verbesserten Schutz vor Ärztefehlern diskutiert. Nun hat
zwar vor wenigen Wochen das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf
den Weg gebracht, doch umstritten ist der immer noch. Vor allem
Patientenvertreter und gesetzliche Krankenkassen kritisieren, dass es
die Bundesregierung versäumt hat, die Beweislast umzukehren – vom
Patienten auf den Arzt. Nur bei „besonders groben Behandlungsfehlern“
sieht der Gesetzentwurf nämlich vor, dass dem Patienten „bestimmte
Beweiserleichterungen“ gewährt werden können. Ansonsten gilt: Der
Patient ist in der Pflicht, einen Behandlungsfehler nachzuweisen,
nicht der Arzt. Und das ist oft für sie schwer bis unmöglich und
zudem langwierig und teuer. Das Gesundheitsministerium wiederum hält
nichts von einer Beweislastumkehr. Zu groß sei die Gefahr, dass es
dann zu einer Kultur der Risikovermeidung kommen könnte, Ärzte aber
sollten weiterhin in ihren Behandlungsmitteln nicht eingeschränkt
werden, damit sie ihren Patienten im Ernstfall optimal helfen
könnten. Es ist eine Auseinandersetzung, die niemand wirklich
gewinnen kann, und bei der beide Seiten gute Gründe für ihre
Forderungen anführen können. Wichtig ist dennoch, dass das Gesetz
möglichst bald in Kraft tritt. Auch wenn es aus Patientensicht Mängel
hat, so verbessert es doch deren Rechtslage.
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