Was für viele Polizeiwagen, Rettungsfahrzeuge oder
Großspeditionen längst üblich ist, wollen Verkehrsexperten in Berlin
und Brüssel jetzt auch für private Autos zur Pflicht machen. Mit
einer Blackbox gingen nämlich die Unfälle zurück. Der gemeine
Autofahrer fahre angepasster, wenn er wisse, dass ein
Unfalldatenspeicher unter seinem Sitz mitschreibt. Alle Fraktionen im
Petitionsausschuss des Bundestages fanden die Idee super und reichten
den Vorschlag gleich zuständigkeitshalber an die Kollegen des
EU-Parlaments weiter. Wobei die gute Nachricht ist: Beschlossen ist
noch nichts. Denn wie bei allgemein verbindlichen Regelungen üblich,
steckt der Teufel im Detail. Und das heißt Datenschutz. Denn das Auto
und somit auch die Blackbox gehören dem Halter. Will der Gesetzgeber
ihn verpflichten, bei einem Unfall die Daten herauszurücken, auch
wenn er sich gegenüber seiner Versicherung oder der Polizei selbst
belasten könnte? Vielleicht war er nicht angeschnallt, hat den Unfall
aber nicht verursacht und will nicht Gefahr laufen, dem Unfallgegner
eine Angriffsfläche zu bieten. Und wenn die Blackbox erst
verpflichtend ist, kommt dann eine Pflicht zur Überwachung per
Kamera, die das Geschehen im Auto und auf der Straße aufzeichnet?
Schließlich registriert eine Blackbox nicht, ob jemand bei Rot über
eine Ampel fährt, ob der Fahrer übermüdet ist oder von Kindern auf
dem Rücksitz abgelenkt wird. Technisch ist die Mitfahrt von Big
Brother längst möglich. Aber deshalb ist sie noch lange nicht
erstrebenswert. So sinnig die Blackbox für die Verkehrssicherheit
vielleicht sein mag, so sensibel sollten Politiker in Berlin und
Brüssel wenigstens über den Datenschutz und damit auch über den
Eingriff in die Privatsphäre diskutieren – bevor sie in
fraktionsübergreifenden Jubel ausbrechen.
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