Weser-Kurier:Über Abschiebungen schreibt Joerg Helge Wagner im „Weser-Kurier“ (Bremen) vom 30. März 2017:

Das Grundgesetz ist erfreulich eindeutig:
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, heißt es in Artikel 16a.
Nachweislich Verfolgte also und nicht etwa alle, die aus den Kriegs-
und Krisenregionen dieser Welt kommen. Es spielt auch keine Rolle, ob
sie – aus welchen Gründen auch immer – vielleicht schon jahrelang
hier leben, eine feste Arbeit oder eine deutsche Verlobte haben.

Das gilt für Afghanen ebenso wie für Nigerianer. Der Unterschied
besteht nicht in der jeweils heimischen Sicherheitslage. Er besteht
darin, dass hier weit weniger Nigerianer um Asyl nachsuchen. Und
darin, dass Deutschland Milliarden Euro für die Sicherheit, die
Entwicklung und die politische Stabilität in Afghanistan ausgegeben
hat, während das Engagement in Nigeria übersichtlich blieb. Wenn
trotzdem allein 2016 rund 127.000 Afghanen hier einen Asylantrag
stellten, könnte man sagen, dass die Milliarden nutzlos waren. Die
allermeisten hier lebenden Afghanen genießen sogenannten subsidiären
Schutz, dürfen also bleiben (und kosten weiteres Geld). Wenn nun 92
jüngere alleinstehende Männer, darunter straffällig gewordene,
zurückgeschickt wurden, kann man das inhuman finden. Muss man aber
nicht.

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