Weser-Kurier:Über Telefon-Abzocke schreibt Norbert Holst im „Weser-Kurier“ (Bremen) vom 30. März 2017:

Es gibt keine Masche, die es nicht gibt: In der
vermeintlichen Meinungsumfrage wird dem Kunden plötzlich ein Wechsel
des Stromversorgers angeboten, Betrüger tarnen sich als
Verbraucherschützer oder „Seniorenberater“, die Bestellung der
Probepackung Vitaminpillen entpuppt sich als Zwölf-Monats-Abo.

Obwohl der Verbraucher einer Telefonwerbung vorab zustimmen muss,
schrecken viele Anbieter nicht vor der sogenannten Kaltakquise
zurück. Dadurch werden Verbraucher oft überrumpelt und irregeführt.
Die 2013 beschlossenen Gesetzesverschärfungen haben kaum Wirkung
gezeigt. So gingen 2016 bei der Bundesnetzagentur mehr als 29.000
Beschwerden ein, ein Jahr zuvor waren es „nur“ 24.500. Die
Dunkelziffer dürfte noch um ein Vielfaches höher liegen.

Der Bundesrat will nun dieses Geschäftsmodell erschweren. Künftig
könnte es eine „Bestätigungslösung“ geben: Ein tatsächlich oder
angeblich vereinbartes Geschäft muss dem Verbraucher auch in
schriftlicher Form mitgeteilt werden, dieser muss den Deal dann
bestätigen. Das klingt logisch und gut – ist es auch. Allerdings wird
die „Bestätigungslösung“ den beiden bevorzugten Zielgruppen der
Telefonwerber nur bedingt helfen: alte Menschen und Migranten. Sie
ahnen oft nicht, was sich hinter den Schwurbeleien am anderen Ende
der Leitung verbirgt.

Auch die Strafen für solche Anrufe müssen erhöht und durchgesetzt
werden. Verbotene Telefonwerbung wird im Regelfall als
Ordnungswidrigkeit geahndet. So wurden im Zeitraum von 2013 bis 2016
lediglich 455.000 Euro an verhängten Bußgeldern bezahlt. Und der
Entzug einer Anrufnummer ist nur kurzfristig eine Lösung – ein
betrügerischer Anbieter beschafft sich schnell neue Nummern.

Der „kalte Anruf“ gehört kaltgestellt. Jeder von uns kann
mithelfen. Klingelt das Telefon und ein unerwünschter Werber ist dran
– einfach mal auflegen!

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