Sicherlich ist es ärgerlich, wenn vergebene Termine
nicht eingehalten werden. In der ganz normalen Arztpraxis kommt dies
aber vor. Genauso kommt es vor, dass Ärzte die vereinbarten Termine
nicht zeitgenau einhalten oder nachträglich verlegen lassen, weil es
(meist) gute Gründe dafür gibt. Welcher Selbstständige zum Beispiel
hat nicht auch schon einmal geflucht, weil die stundenlange Wartezeit
auf einen ursprünglich ausgemachten Termin auf seine Kosten geht?
Soll er ein Ausfallhonorar verlangen? Mit prompten
Schadensersatzforderungen, Klagen vor Gericht und Ausfallhonoraren
ist das Problem nicht zu lösen. Zumal dann nicht, wenn es um so etwas
sensibles wie das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient
geht. Dieses ist mehr wert als 10,72 Euro – aus berufsethischer und
aus unternehmerischer Sicht.
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