Weser-Kurier: Zum Fluggastrecht schreibt der „Weser-Kurier“ (Bremen) in seiner Ausgabe vom 6. Februar 2014:

Wer fliegt, will schnell ankommen. Gerade bei
Inlandsflügen ist das ein wichtiger Grund, statt einer Auto- oder
Bahnfahrt das Flugzeug zu nehmen. Und wer reist, vergleicht natürlich
auch Preise. Was ist schneller, was ist günstiger – nach dieser
Formel wird gebucht. Verspätungen sind dabei nicht eingeplant, auch
wenn jeder weiß, dass sie zum Alltag gehören: bei der Bahn sowieso,
auf der Straße (Stau) erst recht und in der Luft eben auch. Gilt auch
die Luftfahrtbranche insgesamt als immer noch sehr pünktlich, so hat
im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2012 die Zahl der deutlichen
Verspätungen um fast ein Viertel zugenommen. Und dabei wurden nur
Verspätungen von mehr als drei Stunden erfasst. Würde sich also die
EU-Kommission mit ihren Vorstellungen durchsetzen, wäre das ein
empfindlicher Schlag für die Fluggäste. Eine dreistündige Verspätung
wäre dann nämlich kein Grund mehr, von der Fluggesellschaft eine
Entschädigung zu verlangen. Viele Inlandsflüge dauern aber nur ein
gutes Stündchen; viele innereuropäischen Flüge ebenfalls. Eine
Verspätung von drei Stunden ist deshalb zu Recht ein
Reklamationsgrund. Und gerade weil Brüssel Reisenden mehr Rechte
verspricht, aber entgegengesetzt handelt, sorgen die Vorschläge der
Kommission nun für so großen Ärger. Zu offensichtlich ist der Kotau
vor der mächtigen Flugbranche, zu offensichtlich die versuchte
Täuschung der Verbraucher. Auch wenn Airlines unter hohem
wirtschaftlichen Druck stehen, so einseitig darf sich Brüssel nicht
verhalten. Ob nun das Europaparlament mit seinen deutlich engeren
Verspätungsvorgaben noch eine Gesetzesreform ermöglich, die die
Rechte der Verbraucher wirklich stärkt, ist fraglich. Die
EU-Abgeordneten müssen darüber mit den EU-Regierungen verhandeln. Und
da, man denke nur an die schwierigen Verhandlungen über den
EU-Haushalt, wird ein Kompromiss auch nicht auf dem Silbertablett
serviert werden. Dabei ist es aus Verbrauchersicht ganz einfach – der
Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat es im September vorigen
Jahres am Beispiel der Bahn demonstriert. Das Unternehmen muss
generell bei Verspätungen zahlen: 25 Prozent des Fahrpreises ab 60
Minuten, 50 Prozent ab 120 Minuten. Selbst eine Einschränkung der
Fahrgastrechte bei höherer Gewalt, zum Beispiel bei Unwetter oder
Streik, lehnten die Richter ab. Der Flugbranche sollte das Mahnung
und Orientierung zugleich sein.

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