Der Bundesgerichtshof hat klar, klug und abgewogen
entschieden. Er hat nicht nur den Ärzten Rechtsklarheit verschafft,
sondern auch das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt. Sie
können sich nun darauf verlassen, dass ihr formulierter Wille auch
respektiert wird. Das Urteil ist aber noch mehr: Auch wenn es den
rechtlichen Rahmen zur Sterbehilfe klarer steckt, entlässt es die
Handelnden nicht aus ihrer ethischen und moralischen Verantwortung:
Es kann nicht die individuelle Entscheidung der Betroffenen ersetzen.
Die Gewissensfrage bleibt, die sich jeder – ob Arzt oder Angehöriger
– immer wieder neu stellen muss. Was auch bleibt, ist die
Verantwortung des Staates: Er hat viel versäumt. Nicht nur, dass es
viel zu lange gedauert hat, bis Patientenverfügungen endlich auf eine
rechtlich verbindliche Basis gestellt wurden. Der Staat hat die
Versorgung unheilbar kranker Patienten vernachlässigt, die ebenfalls
lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, aber „ganz natürlich“ sterben
wollen. Das können Palliativstationen und Hospize leisten.
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