Das Urteil fällen wir jetzt, den Prozess können
die Richter dann ja später führen. Diesen Eindruck konnte gewinnen,
wer in den vergangenen Monaten verfolgte, was da über den Fall
Kachelmann geschrieben und gesendet wurde. Da zeigte man nicht nur
die längst berühmt gewordenen Bilder des prominenten Beschuldigten im
Hof des Mannheimer Amtsgerichts. Man ließ sogar Psychologen
analysieren, ob das Lächeln Jörg Kachelmanns darauf echt oder nur
gespielt sei. Details aus seinem Privatleben wurden ausgebreitet,
über die Zahl seiner Geliebten spekuliert. Und ebenso darüber, wie
die dem Beschuldigten vorgeworfene Tat denn nun abgelaufen sein mag.
Die Anwälte Kachelmanns reagierten mit Abmahnungen gegen verschiedene
Medien und versuchten, mit einer Gegenoffensive die Deutungshoheit zu
erringen. Es wurde aus Gutachten zitiert, wonach die Tat so gar nicht
abgelaufen sein könne. Ein Teil der Medien machte den Schwenk mit,
hielt plötzlich das mögliche Vergewaltigungsopfer für unglaubwürdig.
Doch in Wahrheit wussten alle – nichts.
Was seit gestern definitiv feststeht: Es wird zur Hauptverhandlung
kommen. Doch auch damit ist noch längst nichts entschieden. Einen
„dringenden Tatverdacht“ hat die Justiz schon bisher angenommen –
sonst säße Kachelmann nicht in Untersuchungshaft. Und einen
„hinreichenden Tatverdacht“ nimmt nun auch das Gericht an – denn dies
ist Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens. Jetzt, wie
schon bisher, gilt die Unschuldsvermutung. Und zwar nicht nur für
Jörg Kachelmann, sondern sehr wohl auch für jemand anderen: die Frau,
die den Fall durch ihre Anzeige ins Rollen gebracht hat und der nicht
vorschnell unterstellt werden darf, sie habe jemanden falsch
verdächtigt.
Viel wurde darüber räsoniert, was wohl passiere, wenn sich am Ende
die Unschuld Kachelmanns erweisen sollte. Dass seine berufliche
Existenz dann vernichtet sei. Dass er, weil die Sache unauslöschlich
in den Köpfen der Menschen hängen bliebe, auch dann nie mehr seine
Späße über Wind und Wetter machen könne. Das wird wohl so sein. Aber:
Jeden anderen solcherart Beschuldigten würde ein zu Unrecht geführtes
Verfahren nicht minder aus der Bahn werfen.
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