Westdeutsche Zeitung: EU muss Netzneutralität schützen = von Madeleine Gullert

Die Telekom hat vor dem Kölner Landgericht zwar
verloren, der Verbraucher gewinnt aber trotzdem vorerst nur ein
wenig. Die Telekom darf nämlich nach wie vor das Internet drosseln,
sie muss solche neuen Verträge nur unter einem neuen Namen und nicht
– wie bisher – als eine „Flatrate“, einen Pauschaltarif, verkaufen.
So soll Transparenz geschaffen werden. Das ist ein wichtiger
Etappensieg für die Verbraucherschützer.

Es ist jedoch zu befürchten, dass es künftig einfach keine
günstigen Flatrates mehr geben wird. Die Verbraucher also nur die
Wahl zwischen einer teuren „echten“ Flatrate haben oder langsamem
Surfen. Wer das Datenvolumen von 75 Gigabyte verbraucht hat – das
wäre etwa nach zwölf im Netz angeschauten Filmen der Fall -, soll
nämlich nur mit zwei Megabit pro Sekunde surfen. Filme sehen ist dann
nicht mehr möglich.

Was die Telekom dem Verbraucher zugesteht, ist deshalb schon 2013
– dem Jahr, in dem mit „House of Cards“ die erste nur im Internet
ausgestrahlte Serie für einen Emmy nominiert war – zu wenig. Denn die
Bedeutung von Datendiensten im Netz wird in den kommenden Jahren
zunehmen. Natürlich kann man argumentieren, dass es auch bei der
Deutschen Post einen Standardbrief und einen teureren Expressbrief
gibt – doch die Kosten für ein Gigabyte liegen laut Experten gerade
einmal bei einem Cent für die Telekom.

Der Aktiengesellschaft liegt vor allem der eigene Gewinn am
Herzen. Aus diesem Grund will sie nach wie vor ihre eigenen Produkte
und Kooperationsdienste, die dafür zahlen, bevorzugen. Sie sollen von
einer Drosselung ausgenommen sein. Das ist aus Sicht eines
Unternehmens legitim, schadet aber dem Verbraucher, dessen
Wahlfreiheit eingeschränkt ist. Vor allem aber gefährdet es die
Netzneutralität, weil nicht alle Datenpakete gleich behandelt werden.

Die EU hat – obwohl die Telekom-Pläne bekannt waren – im September
die Chance verpasst, klare, harte Regeln für die Netzneutralität zu
formulieren. Kritiker sehen in den schwammigen Ausführungen gar eine
Verschlechterung. Da muss nachgebessert werden. Denn der Verbraucher
hat ein Recht auf den uneingeschränkten Zugang zum Internet als
freiem Medium. Das muss die Politik schützen.

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