Über die Bedeutung der Organspende muss nicht
diskutiert werden. Laut einer Umfrage steigt in Deutschland die
Bereitschaft, nach dem Tod beispielsweise eine Niere zur Verfügung zu
stellen – zumindest grundsätzlich. Ganz konkret allerdings ist die
Kluft zwischen der Zahl der Menschen, die dringend ein neues Organ
brauchen, und der der Spender weiter groß. Zu groß. Das hat auch
damit zu tun, dass wir Menschen bei der Entscheidung über einen
Spenderausweis wie auch über eine Patientenverfügung mit der
Endlichkeit unseres Seins konfrontiert werden. Diesem existenziellen
Thema so lange wie möglich aus dem Weg zu gehen, ist menschlich,
allzu menschlich. Allerdings geht es nicht nur um den Tod, sondern
auch um das Leben. Bei der Patientenverfügung um ein würdevolles Sein
in der letzten Phase des Lebens. Und bei der Organspende um das Leben
eines anderen. Und es geht darum, Angehörigen in der für sie
vielleicht schlimmsten Situation ihres Lebens eine schwere
Entscheidung abzunehmen. Der Vorstoß zur Reform der Organspende ist
daher richtig. Das Thema muss stärker in das Bewusstsein der
Öffentlichkeit gerückt werden – und zwar nachhaltig und nicht nur
dann, wenn es einen aktuellen Anlass wie etwa die Nierenspende des
SPD-Politikers Frank-Walter Steinmeier gibt. Die Idee der sogenannten
Entscheidungslösung, wie sie von CDU-Politiker Volker Kauder in
Absprache mit Steinmeier nun auf den Tisch gelegt wurde, hat dabei
einiges für sich. Jeder Bürger wäre gezwungen, sich zumindest einmal
im Leben mit dem Thema zu befassen und eine bewusste Entscheidung zu
treffen – ohne vom Staat durch eine Widerspruchsregelung, wie es sie
in anderen Ländern gibt, bevormundet zu werden. Der Vorstoß lässt
zugleich Fragen offen. Wann ist ein Mensch reif für eine solche
Entscheidung? Kann der Zeitpunkt allgemein gültig festgelegt werden?
Wie kann sich der potenzielle Spender umfassend informieren? Umso
wichtiger, dass dies nur ein Anstoß für eine breite Debatte des
Bundestages ist – frei von parteipolitischen Zwängen und angereichert
mit Alternativ-Vorschlägen. Am Ende handelt es sich um eine
Gewissensentscheidung: jedes Abgeordneten und jedes Bürgers.
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