Wer gelegentlich abends – insbesondere am
Wochenende – in eine S-Bahn steigt, hat so etwas wahrscheinlich schon
erlebt: zahlreiche Bierflaschen und Dosen auf dem Boden, sich
betrinkende Partygänger und manchmal auch Pöbeleien oder gar Gewalt.
Hamburg will nun alles besser machen – mit einem Alkoholverbot in
allen Bussen und Bahnen. Taugt das als Vorbild für S-Bahnen auch in
NRW, womöglich für den gesamten Regionalverkehr der Bahn?
Die Erfahrungen der Verkehrsbetriebe in den Großstädten unserer
Region legen den Schluss nahe: ja. Sie berichten, die Alkoholverbote
hätten ihren Zweck erfüllt. Busse, U- und Straßenbahnen sind oft
sauberer, Fahrgäste fühlen sich seltener belästigt. Freilich hält
sich nicht jeder an die Regelung, aber in den meisten Fällen wird auf
das Bier verzichtet. Natürlich: Auch hier fahren Angetrunkene mit.
Aber gerade für sie ist das Angebot ja auch wichtig. Sie sollen
schließlich ihr Auto stehen lassen. Wer diese Erfahrungen nun auch
auf die zumeist längeren Fahrzeiten in S- und Regionalbahnen
übertragen will, könnte jedoch eine unangenehme Erfahrung machen. Wer
nicht nur zehn oder 15 Minuten zur Party unterwegs ist, sondern
gleich eine halbe Stunde oder mehr, könnte deutlich weniger
Verständnis dafür haben, dass er sein Bier nicht öffnen darf. Zudem
ist es gerade auf längeren Strecken heute kaum möglich, ein Verbot zu
kontrollieren. Das Personal der Sicherheitsdienste reicht noch nicht
einmal ansatzweise.
Zudem trifft ein starres Verbot auch immer die Falschen: Was ist
denn dagegen einzuwenden, wenn jemand auf dem Weg ins Wochenende in
der Bahn ein Bier trinkt? Oder wenn der Kegelclub auf den Ausflug
anstößt? Trinken artet ja nicht zwangsläufig in Belästigung aus.
Wichtiger wäre es, gerade an Freitag- und Samstagabenden deutlich
mehr Sicherheitspersonal in die Bahnen zu schicken. Dieses ist heute
schon befugt, Fahrgäste an der nächsten Haltestelle aus der Bahn zu
weisen, wenn sie andere belästigen. Hamburg hat sein Personal in
diesem Bereich bisher nicht aufgestockt. Man wird abwarten müssen, ob
die Rechnung aufgeht. Ein Verbot, das womöglich gar nicht
durchgesetzt wird, gaukelt der Öffentlichkeit nur vor, es werde
gehandelt.
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