Der islamistische Terrorismus ist längst in
Deutschland angekommen. Die potenziellen Planer tödlicher Anschläge
leben in unserer Mitte, unauffällig, zurückhaltend – wie tickende
Zeitbomben. Die „Sauerland-Zelle“, die „Kofferbomber“ von Köln, der
radikalisierte 21-Jährige, der am Frankfurter Flughafen zwei
US-Soldaten tötete – sie alle wuchsen in Deutschland auf. Sind auch
die beiden jetzt in Großbritannien inhaftierten Solinger Konvertiten
solche Zeitbomben? Der Verdacht liegt nahe. Immerhin haben sie sich
zumindest mit Plänen für Bomben und größere Zerstörungen befasst.
Denn solche Pläne sollen sie bei ihrer Festnahme mit sich geführt
haben. Und es gibt eine weitere Gemeinsamkeit mit den anderen
islamistischen Tätern: Auch die Solinger haben enge Kontakte zur
Salafisten-Szene. Das bestätigt der NRW-Verfassungsschutz, der die
islamische Splittergrupe beobachtet. Gerade für Jugendliche und junge
Erwachsene ist der Salafismus attraktiv, weil er Identität, und
Sicherheit vermittelt. Mit seiner Betonung der Gemeinschaft und der
Vorgabe eindeutiger und unveränderlicher Werte bietet er
Orientierung. Dabei ist ein bestimmtes Verhalten oder Denken entweder
gut oder böse, richtig oder falsch, islamisch oder unislamisch –
Interessenskonflikte, die sich nicht mit einer eindeutigen
„islamischen“ Antwort aufheben lassen, kommen im Salafismus nicht
vor. Zwar distanzieren sich die Salafisten offiziell von Gewalt zur
Verwirklichung ihrer Ziele. Dennoch verteufelt das Weltbild des
Salafismus die nicht-islamische Gesellschaft als feindlich,
unmoralisch und dekadent – und bietet damit Anknüpfungspunkte zum
Dschihadismus, dem gewaltsamen Kampf für eine islamische
Gesellschaft. Wie am besten gegen islamistische Terror-Strukturen
vorgegangen werden kann, hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht im
März vergangenen Jahres in seinem Urteil im „Sauerland-Verfahren“
geäußert: durch Wohnraum- und Gesprächsüberwachungen bei
Verdächtigen. Diese Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen hätten
sich als unverzichtbar erwiesen, ebenso wie die Arbeit von
Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst, hatten die Richter
betont. Dem bleibt nichts hinzuzufügen.
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