Patientenschützer begrüßen die Entscheidung des
OLG Köln, durch die die gesetzliche Regelung für grobe
Behandlungsfehler von Ärzten jetzt auch auf Apotheker ausgedehnt
werden soll. Gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden Westdeutschen
Zeitung sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung
Patientenschutz: „Damit setzt das OLG Köln eine gute Tradition
deutscher Gerichte fort, die die Patientenrechte über ihre
Rechtsprechung ausbauen.“ Dies sei gut so, denn die Diskussion des in
diesem Jahr in Kraft getreten Patientenrechtegesetz habe gezeigt,
dass der Gesetzgeber dazu nicht in der Lage ist. Brysch kritisiert,
dass sowohl Gesundheitsminister Daniel Bahr als auch Justizministerin
Sabine-Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) eine weitreichende
Stärkung der Patientenrechte verhindert hätten. Die Beweislastumkehr
stärke den Patienten und schaffe die nötige Augenhöhe zu
Leistungsanbietern wie Ärzten und Apothekern. Bisher hätten diese die
Trümpfe in der Hand.
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