In der Diskussion um einen eigenen
Straftatbestand gegen ärztliche Bestechlichkeit bezweifelt der
pharmakritische Ärzteverband Mezis („Mein Essen zahl ich selbst“),
dass das Standesrecht ausreicht, um des Problems Herr zu werden.
Gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden „Westdeutschen Zeitung“
betonte Mezis-Vorstandsmitglied und Allgemeinmedizinier Dr. Eckhard
Schreiber-Weber: „Wenn jetzt davon die Rede ist, dass in den
vergangenen Jahren 500 Ärzte nach ärztlichem Berufsrecht bestraft
wurden, ist das für uns eine völlig neue Zahl. So viele Beteuerungen,
das Problem anzugehen, haben wir bislang nie gehört. Auch wir von
Mezis glauben, dass zunächst die Ärzteschaft gefordert ist, mit Hilfe
des Standesrechts das Problems anzugehen.“ Doch den Ärztekammern
fehle es sowohl an Personal, Bestechungsfälle zu verfolgen als auch
an den notwendigen Mitteln.
Die alltägliche Beeinflussung von niedergelassenen Ärzten
beschreibt Schreiber-Weber so: „Das kann die Einladung eines
Pharmaunternehmens zu einer Fortbildung sein, in deren Rahmen ein
teures Essen bezahlt wird. Oder die Pharmavertreterin bringt
Geschenke mit oder lädt den Arzt und sein Praxisteam in ein
Restaurant ein. Auch gibt es die Fälle, in denen Bargeld fließt, wie
etwa bei sogenannten Anwendungsstudien.“ Hier werbe der
Pharmavertreter beim Arzt für ein neues Medikament. Der Arzt fülle
immer dann, wenn er es einem Patienten verschrieben hat, einen Bogen
aus, in dem er etwas zu der Verträglichkeit und Wirksamkeit beim
Patienten ankreuzt. „Für jeden zurückgesandten Bogen kassiert er dann
bis zu einem dreistelligen Euro-Betrag.“
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