Es gibt noch kein Urteil, aber die Einschätzung
eines Mannes, dem oft gefolgt wird: Eine Suchmaschine kann nicht dazu
gezwungen werden, Informationen zu löschen, sofern sie nicht falsch
oder unvollständig sind. Das Gutachten des Generalanwalts des
Europäischen Gerichtshofs hat dem Dauerthema, was und wie etwas im
Internet stehen darf, eine neue Wendung gegeben. Nur, weil einem
Internetnutzer Einträge nicht gefallen, müssen sie noch lange nicht
entfernt werden. Das Recht auf Vergessenwerden kann man als Nutzer
laut diesem Gutachten also getrost vergessen. Dabei war der
Gerichtshof doch gerade bei einem ähnlichen Thema zu einem anderen
Schluss gekommen. Bei Suchbegriffen, die automatisch vervollständigt
werden, muss der Suchmaschinenbetreiber nämlich sehr wohl handeln,
sprich, Verbindungen löschen, wenn sie einem Internetnutzer
unangenehm sind. Was heißt das? Vor allem, dass es nach wie vor
konträre Meinungen zum Löschrecht gibt. Die Beschäftigung mit diesem
Thema, generell mit digitalen Themen, muss für jeden Politiker
Pflicht werden.
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