Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Hartz-IV-Strafen

Stolz darf auf den neuen Rekord niemand sein.
Noch nie wurden so viele Strafen gegen langzeitarbeitslose
Hartz-IV-Empfänger verhängt wie im 2010. Genaugenommen waren es 828
708. Diese Zahl sagt aber noch nichts darüber aus, ob das Verhalten
der Betroffenen letztendlich zu Recht sanktioniert wurde. Und in den
Sozialgerichten türmen sich die Aktenberge. Ein Drittel der Kläger
hat mit seinem Prozess Erfolg. Nicht zuletzt, weil die Bestimmungen
nicht immer eindeutig und die Bescheide der Behörden deshalb oft
fehlerhaft sind. Wirklich ärgerlich sind die etwa mehr als 100 000
Fälle, in denen die Leistungsempfänger einen zumutbaren Job ablehnen.
Alle, die Steuern zahlen, erwarten, dass der Staat nur wirklich
Bedürftige unterstützt. Ob Hartz IV erfolgreich ist, entscheiden
nicht die Strafen. Es muss gelingen, die Zahl der
Langzeitarbeitslosen spürbar zu senken. Dabei geht es nicht um
Billigjobs, sondern um Arbeit, von der die Menschen leben können. Im
übrigen verhalten sich 96 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger
gesetzeskonform. Ließe sich das auf Steuerzahler übertragen, wären
die Haushaltslöcher erheblich kleiner.

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