Schon mehr als 700 Mal hat ein Heckenschütze aus
einem fahrenden Lkw heraus auf Fahrzeuge geschossen, die auf
deutschen Autobahnen unterwegs waren. Doch selbst eine Belohnung von
100 000 Euro hat die Polizei bis heute nicht weitergebracht. Dabei
könnte der Täter möglicherweise längst gefasst sein – wenn die
Polizisten die Daten bekämen, die von den 300 Mautbrücken erfasst
werden. Sie registrieren rund um die Uhr jedes Kennzeichen, aber die
Fotos sind für die Polizei tabu. Das ist kein Einzelfall. 2010 hat
das Bundesverfassungsgericht die Speicherung von Telefondaten
verboten, und gestern hat der Bundesgerichtshof entschieden: Ergibt
sich bei einem Speicheltest, dass eine überprüfte Person mit dem
gesuchten Täter verwandt ist, darf dieser Spur nicht nachgegangen
werden. Konkret bedeutet das: Hat die Polizei keinen anderen Hinweis
auf den Verdächtigen, bekommt sie vom Richter auch keine Erlaubnis,
eine Speichelprobe zu nehmen – und der Täter kommt davon. Datenschutz
ist gut, solange er nicht zum Täterschutz wird. Doch genau diesen
Trend scheint es zu geben.
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