Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Unisex-Tarifen bei Versicherungen

Man muss nicht alles verstehen, was die
EU-Justiz entscheidet. Zuletzt untersagte der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte deutschen Richtern, Straftäter nachträglich in
Sicherungsverwahrung zu schicken. Nun verbietet der Europäische
Gerichtshof Versicherungen, zwischen Männern und Frauen zu
unterscheiden – ein schwerer Eingriff in die unternehmerische
Freiheit. Denn natürlich müssen Versicherer die Gestaltung einer
Police vom Risiko abhängig machen dürfen. Die Feuerversicherung eines
reetgedeckten Hauses ist zwangsläufig teurer als die eines Hauses mit
Ziegeldach. Und Pferdebesitzer zahlen mehr für die Haftpflicht als
Hundehalter. Niemand würde aber deshalb von einer Diskriminierung der
Pferdehalter sprechen. Die ganze Tragweite des Luxemburger Urteils
ist noch gar nicht absehbar. Klar ist aber: Verlierer sind, je nach
Versicherung, Männer und Frauen.

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