Es passt in die aktuelle Zeit von
Gerechtigkeitsdebatten und Neiddiskussionen. In der Schweiz endet
eine Volksabstimmung mehrheitlich damit, dass Managergehälter
begrenzt werden sollen. Und in Deutschland stürzen sich die
politischen Parteien ohne zu zögern auf das offenbar so populäre
Thema. Was sich dann daraus entwickelt, kommt einem irgendwie bekannt
vor. Die Regelungen zur künftigen Kontrolle von Vorstandsgehältern in
deutschen Aktiengesellschaften sind nicht mehr als reine
Symbolpolitik und eine Beruhigungspille für empörte Teile der
Gesellschaft. Für Vorstandschefs sollte wie für Angestellte in der
Verwaltung oder Arbeiter in der Produktion der Grundsatz gelten:
guter Lohn für gute Arbeit. Dass vielfach mit Augenmaß vorgegangen
wird, zeigen die Bezüge vieler Vorstände von Unternehmen in OWL.
Natürlich gibt es immer diskussionswürdige Einzelfälle. Doch auf
diese wird die Neuregelung keinen Einfluss haben. Die Aktionäre legen
die Gehälter auch künftig nicht fest, sie sollen diese nur absegnen.
Selbst im Falle eines Vetos muss der Aufsichtsrat lediglich ein neues
Vergütungsmodell auflegen.
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Andreas Kolesch
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