Es gibt Ballons, die erstaunliche Größe
gewinnen, wenn sie nur genügend aufgeblasen werden. Irgendwann aber
platzen sie oder die Luft entweicht auf anderem Wege. So ist es der
Klage des BUND gegen die A 33-Planung ergangen. Ob die Kläger dies
wohl vorher geahnt hatten, weil sie zur Urteilsverkündung gar nicht
mehr erschienen? Das Bundesverwaltungsgericht hat jedenfalls die A
33-Planung in einer bemerkenswerten Deutlichkeit bestätigt. In allen
wesentlichen Punkten (Größe des FFH-Gebietes Tatenhauser Wald,
Schutzkonzept für die Bechstein-Fledermaus und Berechnung der
Ausgleichsflächen) ist die Klage abgewiesen worden – und zwar ohne
jede Einschränkung. Für den BUND-Landesverband, der nun die Kosten
des Verfahrens zu tragen hat, ist das eine Ohrfeige. Für Jens
Kronsbein hingegen, seit zehn Jahren bei der Bezirksregierung mit der
A 33-Planfeststellung betraut, ist dieses Ergebnis eine Bestätigung
seiner gründlichen Arbeit, die in einem 1184 Seiten (!) langen
Planfeststellungsbeschluss mündete. Selbstverständlich ist ein
solcher Erfolg nicht, denn der mit dem Verbandsklagerecht politisch
privilegierte BUND hat erst jüngst andere bedeutende
Infrastrukturprojekte wie die Elbvertiefung vor dem
Bundesverwaltungsgericht stoppen können. Für die Region setzt das
Urteil aus Leipzig einen juristischen Schlusspunkt unter einen
Konflikt, der wie kein zweiter Generationen beschäftigt. Das seit 50
Jahren andauernde Hin und Her in Sachen A 33 ist leider zu einem
negativen Alleinstellungsmerkmal in OWL geworden, das selbst geduldig
veranlagte Ostwestfalen nicht mehr ertragen mögen. Wenn der
Bundesverkehrsminister jetzt ein neues Handbuch für das bessere
Gelingen von Großprojekten vorstellt, ist man in dieser Region
versucht, ihm darin ein Sonderkapitel über die A 33 anzuempfehlen.
Überschriftenvorschlag: »So bitte nicht!« Das Leipziger Urteil
schafft jetzt grundsätzlich Klarheit, einfach weil juristische
Ausreden nicht mehr gelten. Der Problemfall A 33 dürfte damit noch
lange nicht erledigt sein, das zeigen alle bisherigen schlechten
Erfahrungen. Trotz wiederkehrender Beteuerungen aus Berlin und
Düsseldorf kommt es immer wieder zu Irritationen, wann wieviel Geld
für den Lückenschluss tatsächlich zur Verfügung steht. Die
zunehmenden Verteilungskämpfe und der riesige Sanierungsstau bei
deutschen Autobahnen insgesamt drohen den A 33-Finanzierungskonflikt
Jahr für Jahr auf der politischen Tagesordnung zu halten.
Ostwestfalen sollte daher wachsam bleiben und immer wieder Druck auf
die Verantwortlichen ausüben. Und es darf dabei auch moralisch
argumentiert werden: Wenn über Jahrzehnte erklärt worden ist, dass
»das Geld fließt, sobald Baurecht da ist«, muss jetzt geliefert
werden. Bunte A 33-Luftballons mit Versprechen, die nachher wieder
platzen, will in dieser Region niemand mehr sehen.
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