Das Urteil zur steuerlichen Gleichstellung von
Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften kann niemanden
überraschen. Der schwarz-gelben Regierungskoalition fehlte bislang
der Mut, das entsprechende Gesetz zu ändern. Jetzt muss sich die
Bundesregierung ein weiteres Mal von den Karlsruher Richtern belehren
lassen. In den Schubladen der Fachminister schlummern doch schon
fertige Gesetzentwürfe. Wenn die Kanzlerin ihrem bisherigen Stil treu
bleiben will, räumt sie dieses Streitthema schnell vom Tisch. Von
diesem Urteil geht die Welt nicht unter. Denn die Verfassungsrichter
schwächen mit ihrem Urteil doch nicht die Ehe von Mann und Frau. Sie
sagen nur, dass es keinen Grund für eine steuerliche
Ungleichbehandlung gibt. Wer eine eingetragene Lebenspartnerschaft
anstrebt, geht dauerhafte Pflichten ein. Nicht wenige homosexuelle
Paare ziehen auch Kinder groß. Auch deshalb gibt es einen Grund
weniger, sie im Steuerrecht zu diskriminieren. Wenn der Gesetzgeber
glaubt, er müsse die Kinder besser fördern, kann er das tun. Davon
müssen dann alle profitieren – egal, wo sie leben.
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