Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Gesetz gegen Kostenfallen im Internet

Bravo! Endlich ist der Gesetzgeber im
Internetzeitalter angekommen. Der Schutz der Verbraucher vor listigen
oder auch nur leidigen Kostenfallen in der virtuellen Welt ist
überfällig. Jahrelang sind selbst einigermaßen versierte
Internetnutzer windigen Abzockern ins Netz gegangen und sahen sich
mit Rechnungen konfrontiert, die sich meist auf dreistellige Beträge
lepperten. Jetzt kommt es darauf an, dass das »Gesetz zum besseren
Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen
Geschäftsverkehr« auch wirklich greift. Fraglich ist, ob die
Maximalstrafe zwielichtige Anbieter wirklich abschreckt. Denn das
Gesetz sieht im schlechtesten Fall ohne Betrugsnachweis nur vor, dass
bei Nichteinhaltung der Vertrag nicht zustande kommt. Punkt. Immerhin
wird die Beweispflicht umgekehrt, kann der Verbraucher auf eine klare
Gesetzesgrundlage bauen. Doch Internetsurfer sollten weiter auf der
Hut bleiben und vor allem Handynutzer ihre Rechnungen ganz genau auf
mögliche Gebühren für kostenpflichtige Dienste von Drittanbietern
kontrollieren. Negative Überraschungen und nervenzehrende
Schriftwechsel schließt das Gesetz nicht aus.

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