Für einen Patienten, der über Jahre immer
gleiche Medikamente einnehmen muss, hat der Versandhandel mit seinen
Rabatten einen schönen Vorteil: nur 2,50 Euro statt 5 Euro fürs
bekannte Tablettenrezept, das lohnt sich schon. Beratung über das
Gespräch in der Hausarztpraxis hinaus? Braucht dieser Patiententyp
nicht. Aus einer solchen Perspektive ist das geplante
Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel reine
Klientelpolitik zugunsten der Apotheker. Doch Gesundheitsminister
Hermann Gröhe (CDU) hat eher nicht dieses Szenario im Blick. Er
argumentiert mit dem Bedarf persönlicher Beratung, womöglich nachts.
Auch die Sorge um den Bestand der Apotheke in der Nähe spielt eine
Rolle, weil daran die Jobs der Angestellten hängen. Mehr Geld für
Nachtdienste und Beratung könnte in der Tat einen Ausgleich schaffen,
wenn man wie die SPD den Versand (und die Rabatte der
Online-Konkurrenz) erhalten will. Daran haben wiederum die
Krankenkassen ein Interesse. Das ist so vertrackt, dass eine Einigung
im Wahlkampf eine echte Leistung wäre.
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