Dass Arbeitnehmer seit Anfang des Jahres einen
Mindestlohn erhalten, genießt in großen Teilen der Bevölkerung
Unterstützung. Niemand soll, so die weitläufige Meinung, in einem so
reichen Land wie Deutschland für einen Hungerlohn schuften müssen.
Klar ist aber auch, dass ein Beschäftigter, der monatlich brutto 1300
Euro verdient – das entspricht bei einer 38-Stunden-Woche dem
Mindestlohn – von diesem Geld keine Familie ernähren kann. Daher gibt
es die sogenannten Aufstocker. Der Staat hilft ihnen mit Zuschüssen
über die Runden.
Daran wird deutlich: Der Mindestlohn kann nicht alle finanziellen
Notwendigkeiten erfüllen. Unbefriedigend ist aber, dass das Gesetz
nicht zwischen einem erlernten Beruf und einer Hilfstätigkeit, die
nur für ein paar Stunden in der Woche ausgeübt wird, unterscheidet.
Ist es gerecht, dass eine ungelernte Kraft den gleichen Stundenlohn
erhält wie eine Frisörin nach dreijähriger Ausbildung? Sicherlich
nicht.
Ein weiterer Mangel ist der bürokratische Aufwand, den das Gesetz
für Firmen mit sich bringt und der viel Geld kostet. Nachbesserungen
sind in beide Richtungen erforderlich – zum Nutzen aller.
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Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
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