Die Nation hat den 3. Oktober, Gewerkschaften
den 1. Mai und die katholische Kirche Fronleichnam – zusätzlich zu
den gemeinsamen christlichen Festtagen. Nur die Protestanten haben
außerhalb der früheren DDR keinen eigenen Feiertag, seit der Buß- und
Bettag 1995 als Ausgleich für die neue Pflegeversicherung abgeschafft
wurde. Die Forderung nach der Einführung eines – vorerst nur
einmaligen – gesetzlichen Feiertages am 31. Oktober ist berechtigt.
Der Hinweis, dass vermutlich die wenigsten den Reformationstag zum
Kirchgang nutzen, gilt nicht, weil auch Fronleichnam, Christi
Himmelfahrt und 1. Mai vorzugsweise privaten Ausflugsvergnügen
dienen. Auch dass irgendwann vielleicht die Muslime, die ebenfalls zu
Deutschland gehören, auftreten und einen eigenen Feiertag verlangen
könnten, kann nicht als Gegenargument herhalten. Martin Luther hat
mit seinem Thesenanschlag 1517 in Wittenberg großen individuellen Mut
bewiesen. Das darf und soll man feiern. Und wer das partout ablehnt,
kann sich immer noch eine Maske aufsetzen und – der amerikanischen
Mode folgend – zur Halloween-Party gehen.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261