Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Samenspende-Urteil

Erwachsene entscheiden sich ganz bewusst für
eine Samenspende. Sie tun es mit dem Wissen, dass dadurch ein Kind
gezeugt wird. Die Beweggründe sind unterschiedlich, aber mit den
unmittelbaren Folgen dieser Entscheidung leben die Kinder. Deshalb
wiegt ihr Interesse mehr als das ihrer biologischen Eltern. So sieht
es auch der Bundesgerichtshof. Zu erfahren, welche Eigenschaften man
von Mutter und Vater geerbt hat, ist ein wichtiger Baustein der
Identitätsfindung – unabhängig vom Alter. Wenn ein Kind also den
Wunsch hegt, mehr über seine Herkunft zu erfahren, darf dieses nicht
durch behördliche Auflagen verstellt werden.

Mehr Offenheit ist deshalb nötig – sowohl im Umgang mit den
Kindern als auch mit den Samenspendern. Seit 2007 müssen sie darüber
aufgeklärt werden, dass von ihnen gezeugte Kinder später den Kontakt
suchen könnten. Gleichzeitig muss ein rechtlicher Rahmen für diese
Männer geschaffen werden, der Unterhaltsforderungen und
Erbschaftsfragen klärt. Andernfalls werden viele nicht mehr bereit zu
einer Spende sein. Und diese ist manchmal die letzte Hoffnung für
kinderlose Paare.

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Andreas Kolesch
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