Für ein Kind sind beide Eltern wichtig und es
soll nach Möglichkeit auch beide Elternteile als gleichberechtigt
erleben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) hat recht mit dieser Feststellung. Die Verletzungen, die fast
jede gescheiterte Beziehung mit sich bringt, sollten keinem Kind den
Start ins Leben unnötig schwer machen. Es ist deshalb gut, dass in
dem Gesetzesentwurf ausdrücklich ausgeschlossen wird, dass eine
Mutter das Kind seinem Vater entziehen kann, indem sie bloß anführt,
sie wolle alleine entscheiden, weil sie nur eine kurze Beziehung zum
Kindsvater gehabt habe – oder keinen Kontakt mehr mit ihm wünsche.
Man mag es bedauern, doch die Normalfamilie mit verheirateten Eltern
und in der Ehe zur Welt gekommenen Kindern ist längst nicht mehr das
alleinige Lebensmodell. In einem Land, in dem jedes dritte Kind nicht
ehelich geboren wird, muss sichergestellt sein, dass die Kinder ihre
Väter auch noch zu Gesicht bekommen, wenn die Liebe der Eltern vorbei
ist. Denn sicher ist: Der Mangel an männlichen Bezugspersonen kommt
in Kindergarten und Grundschule früh genug.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261
Weitere Informationen unter:
http://