Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Staatstrojaner

Die Aufregung um den »Staatstrojaner« ist groß –
und das zu Recht, aber vielleicht auch zu früh. Ist die von den
Software-Experten sezierte Version möglicherweise nur ein digitaler
Versuchsballon und vor dem Spruch der Karlsruher Richter entstanden?
Die lausige Programmierung weckt diese Hoffnung, doch noch ist die
Frage offen. Sollte das aber nicht zutreffen, sind wichtige
Prinzipien des Rechtsstaates verletzt worden und personelle
Konsequenzen unausweichlich. Wir alle müssen uns darauf verlassen
können, dass sich die Ermittler an die Regeln halten. Der Zweck
heiligt nicht die Mittel. Ganz davon abgesehen, dass der Trojaner
Kriminellen ein Einfallstor öffnent. Ein Grundsatzurteil ist
offensichtlich als Handlungsanleitung für die Sicherheitsbehörden
nicht genug. Jetzt ist das Parlament gefragt und muss unabhängig von
der Schuldfrage im aktuellen Fall genaue Vorgaben machen, welche
Software die Polizei für welche Aufgaben einsetzen darf. Die
Politiker müssen eine Qualitätskontrolle einfordern und auch
durchsetzen. Wer das Recht dehnt oder sogar bricht, verspielt schnell
das Vertrauen der Wähler.

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