Es ist ein kompliziertes Kompromissgebilde
geworden, das Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) als
Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld vorgelegt hat. Zunächst 3000 Euro,
später 3600 Euro könnten Eltern zwischen dem ersten und dritten
Geburtstag ihres Kindes bekommen. Von der puren Anerkennung für
Eltern, die ihr Kind zu Hause erziehen, hat sich das Ziel dieses
Entwurfs entfernt. Vollzeit arbeitende Mütter und Väter, die den
Nachwuchs einer Kinderfrau oder einem privaten Kindergarten
anvertrauen, würden ebenso bedacht. Dahinter steckt wohl die Logik,
dass angesichts von hoch subventionierten U3-Plätzen in den
Kindergärten auch Geld für die übrig bleiben sollte, die diesen
kommunalen Service nicht nutzen. Ein pädagogisches Ziel ist
schwerlich zu entdecken. Es geht offensichtlich nur darum, Geld zu
verteilen. Die im Entwurf verwendete Vokabel »Förderlücke« räumt das
auch freimütig ein. Es gibt also keinen Grund für ideologisch
aufgeladene Debatten um Kindeswohl und Frauenbild. Hier wird schlicht
eine neue teure Subvention erfunden, die etwas Druck vom langsamen
Kita-Ausbau nehmen soll.
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