Als Bundesfamilienministerin Kristina Schröder
(CDU) ihr Pflegezeit-Modell vorstellte, gab es Lob von allen Seiten.
Das war richtig, denn die Idee ist hervorragend. Arbeitszeitkonzepte
für Situationen, in denen ein Angehöriger gepflegt wird, sind der
richtige Weg. Leider ist die Umsetzung mit Tücken verbunden. Die
größte ist ein fehlender Rechtsanspruch, der notwendig wäre, um die
Familienpflegezeit zu verankern. Außerdem ist sie nur zwei Jahre
möglich, obwohl Pflegebedürftige im Schnitt viermal so lange betreut
werden müssen. Und unkompliziert ist die Umsetzung auch nicht –
Vertrag mit Arbeitgeber austüfteln, Ausfallversicherung abschließen,
Organisation des Gehaltsvorschusses durch die Kreditanstalt für
Wiederaufbau. Aber der Aufwand lohnt sich. Und das Thema ist zu
elementar, um aufzugeben. Also, dranbleiben! Weit einfacher klingt
der Vorstoß von Minister Daniel Bahr (FDP). Es ist überfällig, dem
Medizinischen Dienst strenge Fristen bei Pflegestufen-Anträgen zu
setzen. Die Zeiten, in denen die Ein- oder Höherstufung erfolgt, wenn
der Patient längst verstorben ist, müssen vorbei sein.
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