Es klingt banal, aber ein Rechtsstaat ist ein
Rechtsstaat, weil er das geltende Recht auch umsetzt. Mit Blick auf
das Kirchenasyl können einem da Zweifel kommen, denn es findet in
einem juristischen Graubereich statt, den der Staat aber duldet. Darf
so etwas sein? Dürfen es sich nicht-staatliche Organisationen
herausnehmen, allen verbindliche Regeln zu brechen, um in
wohlmeinender Absicht im Verwaltungsverfahren abgelehnte Asylbewerber
vor der Ausweisung zu bewahren. Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren,
geht es um humanitäre Hilfe – ausschließlich in Härtefällen. Doch was
ist ein Härtefall und was nicht? Hier gibt es kein festes Regelwerk.
Abstrakt betrachtet ist die Kritik am Kirchenasyl deshalb
verständlich. Ein Rechtsstaat ist aber auch ein Rechtsstaat, wenn er
Schutzsuchenden ein faires Verfahren zur Beurteilung ihrer
Schutzbedürftigkeit zugesteht. Dabei kann es, wie in allen anderen
behördlichen Vorgängen, zu Fehlurteilen kommen. Kirchenasyl mag hier
in Ausnahmefällen eine notwendige Korrektur ermöglichen. Es ist und
bleibt aber eine Gratwanderung.
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