Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Verfassungsgerichtsurteil

Zig Menschen auf kleinstem Raum.
Gemeinschaftsküche. Gemeinschaftsbad. Gemeinschaftstoilette. Egal,
woher sie kommen. Egal, welchen Religionen sie folgen. Oder welchen
Essensvorschriften. Egal, ob Mann oder Frau, jung oder alt. So sind
die meisten Asylbewerberunterkünfte hierzulande: Billigbauten, in
denen jedes Wort noch viele Zimmer weiter dringt. Oft weit weg vom
Ortskern und dem nächsten Supermarkt. Und arbeiten dürfen die
Asylbewerber auch nicht. »Hauptsache, die Flüchtlinge leben in
Sicherheit«, heißt es nicht ganz zu Unrecht. Dabei ist selbst das
nicht sichergestellt – fordern doch die Billighäuser Angriffe dummer
Nazis geradezu heraus. Und natürlich provoziert ein Leben auf so
engem Raum auch Streitigkeiten unter den Asylbewerbern selbst. Jetzt
zog das Bundesverfassungsgericht wenigstens eine untere Grenze. Der
Asylbewerber ist genauso Mensch wie der, der hier geboren wurde. Alle
haben ein Recht auf so viel Unterstützung, dass sie menschenwürdig
leben können. Dieses Grundrecht ist nicht verhandelbar – schon gar
nicht mit dem Ziel, die Einwanderung zu steuern.

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