Was hat ein deutsches Oberlandesgericht mit dem
Völkermord vor 20 Jahren in Ruanda zu tun?
Sehr viel. Denn es gibt heute ein Weltrechtsprinzip. Das erlaubt,
schwere Menschenrechtsverbrechen überall auf der Welt anzuklagen und
zu bestrafen – künftig übrigens noch intensiver als bisher. Davon
mögen die wenigsten Deutschen gehört haben und schon gar nicht jene
Scharfmacher im fernen Ruanda, die 1994 den Konflikt zweier
Volksgruppen bis zum Äußersten getrieben haben.
Unabhängig von der persönlichen Schuld eines Bürgermeisters, der
das Massaker an 400 bis 1000 Menschen in seiner Stadt billigte, geht
es um das internationale Signal. Unser Asylrecht schützt vor
politischer Verfolgung durch Unrechtsregime, aber nicht die Täter vor
dem deutschen Rechtsstaat.
Das Weltrechtsprinzip wurde erst 2002 vollständig in das
Völkerstrafgesetzbuch aufgenommen. Das Rechtsmittel ist also eine
Folge des Genozids von Ruanda. Der Tod von 900 000 Menschen vor 20
Jahren war sinnlos. Er könnte so aber zur Verhinderung oder
Verfolgung künftiger Pogrome beitragen.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261
Weitere Informationen unter:
http://