Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Windradunfall in Borchen

Bei jedem größeren Unfall sind Behörden
alarmiert und nehmen aktiv Untersuchungen auf. Im Fall der
Windkraftanlage in Borchen veranlasst die Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde erst vier Wochen nach dem Unfall per
Ordnungsverfügung den Betreiber, ein Gutachten zur Bodenbelastung
beizubringen.

Auch wenn der Gutachter der Landwirtschaftskammer vereidigt und
unabhängig sein mag, bei den betroffenen Landwirten und auch bei der
politischen Gemeinde mehren sich die kritischen Stimmen zur
Abwesenheit der Ämter, die nur Gutachten von Betreiber- und
Herstellerseite zur Unfallursache und Verunreinigung einfordern. Bei
der Havarie einer Biogasanlage neben Fließgewässern wäre dies
undenkbar. Zwei Monate nach dem Unfall sind immer noch mehr Fragen
offen als Antworten gegeben wurden. Die wahrscheinliche Einmaligkeit
eines solchen Vorfalls reicht jedenfalls nicht aus, um als
Aufsichtsbehörde das selbstständige Untersuchen abzulehnen. Dies
fördert allenfalls Gerüchte um zu enge Verzahnungen von Politik,
Verwaltung und Wirtschaft.

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