Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Beschneidung von Kleinkindern

Das Landgericht Köln bezieht Prügel, weil es die
religiöse Beschneidung eines Kleinkinds als verbotene
Körperverletzung bewertet hat. Juden und Muslime berufen sich auf die
Religionsfreiheit, die Grünen und die FDP sind ihnen bereits zur
Seite gesprungen. Die Richter haben lediglich das Gesetz angewendet –
wenn sie damit auch die Politik in arge Bedrängnis gebracht haben.
Denn eine einfache Lösung des jetzt offengelegten Konflikts ist nicht
in Sicht. Unbestritten: Es ist Tradition, dass Juden und Muslime ihre
Jungen beschneiden. Unbestritten ist aber auch: Ein Kind ohne
medizinische Notwendigkeit zu verletzen ist in Deutschland strafbar.
Es ist blanker Populismus, jetzt die Religionsfreiheit zu bemühen.
Denn sie kann nicht über allen Gesetzen stehen. Täte sie es, müssten
wir Mörder laufenlassen, die sich auf die Scharia berufen. Und es
wäre Lehrerinnen in NRW nicht verboten, ein Kopftuch zu tragen. Ein
Muslim, der ein Schaf ohne Betäubung schächtet, wird bestraft. Aber
wenn ein Kind verletzt wird, sehen alle weg? Darüber sollten wir
zumindest noch einmal nachdenken.

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