Nein, Trickserei ist es nicht. Höchstens ein
glücklicher Zufall, dass die Commerzbank nach dem Standard des
deutschen Handelsgesetzbuches HGB 2010 keinen Gewinn erzielt hat.
Gälte der internationale, bei Dax-Konzernen gebräuchlichere
IFRS-Standard, stünde in der Bilanz des zweitgrößten deutschen
Geldinstituts ein satter Gewinn von 1,4 Milliarden Euro. Hintergrund
ist die unterschiedliche Handhabung von Abschreibungen auf künftige
Mindereinnahmen, in dem Fall bei der Tochter Eurohypo. Im Ergebnis
bedeutet dies, dass der Staat auf die sonst zu zahlende Verzinsung
seiner Milliarden zur Rettung der Bank verzichten muss. Ein
Geschmäckle bekommt die Sache, weil die Commerzbank 440 Millionen
Euro als Boni an 50 000 Mitarbeiter ausschüttet. Offenbar gilt für
diese Gewinnbeteiligung nicht das deutsche HGB. Man könnte sich als
Steuerzahler über den – aus Sicht der Bankangestellten – schönen
Zufall ärgern, wenn nicht noch eine bessere Nachricht folgte: Die
gute Entwicklung ermöglicht es, dass die Commerzbank noch 2011 mit
der Rückzahlung der Rettungsmilliarden beginnen wird.
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Westfalen-Blatt
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Andreas Kolesch
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