Seit 1872 ermöglichte der Paragraf 175 des
Strafgesetzbuchs, homosexuelle Männer zu verfolgen. Das gipfelte
darin, dass die Gestapo Schwule ins KZ verschleppte und Hitler für
homosexuell aktive Polizisten und SS-Männer den Paragrafen 175, der
Haft vorsah, aufhob und stattdessen anordnete, die Männer zu töten,
um Polizei und SS »von Schädlingen reinzuhalten«.
Die Bundesrepublik schaffte es lange nicht, den Paragrafen zu
streichen. Er wurde zwar mehrmals entschärft, aber erst 1994
verschwand er aus dem Strafgesetzbuch. Dass es danach noch fast 25
Jahre dauerte, bis ein Justizminister die alten Urteile als
Verletzung der Menschenwürde brandmarkte, ist beschämend, denn die
meisten Opfer des 175ers leben nicht mehr.
Beschämend sind auch die 1500 Euro, die Homosexuelle pro Haftjahr
bekommen sollen. Zwar entsprachen die Urteile damaligem Recht, doch
steht dieser Betrag in einem deutlichen Missverhältnis zu dem, was
der Staat an zu Unrecht Verurteilte zahlt – nämlich 9125 Euro pro
Jahr. Eine solche Summe hätte die Ernsthaftigkeit des Bedauerns
unterfüttert.
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