Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Festnahme einer 73-Jährigen bei der AfD-Demo in Berlin

Die Abkürzung AfD hatte auf dem Plakat der
73-jährigen Berlinerin eine andere Bedeutung als üblich:
»A bartig, F ies, D ämlich« war dort zu lesen. Und
das mitten in der von der AfD angemeldeten Demo! Das passte der
Partei nicht, und sie bat die Polizei, die Frau zu entfernen. Was
dann passierte, war keine Glanzstunde des Rechtsstaats: Die Frau
sollte gehen, weigerte sich und wurde in Handschellen abgeführt. Das
dürfte in hohem Maße illegal gewesen sein. Schon 1991 hat das
Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss 1 BvR 772/90
klargestellt, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch
Teilnehmer vor staatlichen Eingriffen schützt, die das Ziel einer
Versammlung ablehnen und das in der Versammlung zum Ausdruck bringen
wollen. Die Beteiligung an einer Versammlung setze keine
Unterstützung des Versammlungsziels voraus, sondern erlaube Protest.
Die Grenze sahen die Richter dort, wo jemand mit Gewalt eine Demo
sprengen will – was die 73-Jährige aber gar nicht gekonnt hätte. Mit
ihrer Festnahme hat die Berliner Polizei den Rechtsstaat blamiert.
Christian Althoff

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