Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Fluggastdatenspeicherung

Dass die Innenpolitiker und Fahnder nach den
Anschlägen von Paris wieder ihre Wunschzettel herausholen würden, war
absehbar. Die Erfassung von Fluggastdaten steht da an zweiter Stelle,
nachdem die Vorratsdatenspeicherung nicht machbar ist. Doch diese
gewaltige Sammlung persönlicher Daten muss sich genauso den Kriterien
stellen, die die Juristen des Europäischen Gerichtshofes aufgestellt
haben. Sie stoppten die Erfassung aller Kommunikationsdaten jedes
Bürgers mit der Begründung, dass die Erhebung ohne jede
Differenzierung oder Einschränkung erfolge. Ein Argument, das auf die
Speicherung der Passagier-Informationen genauso zutrifft. Doch die
Kritik an einem weiteren Datenstaubsauger geht noch weiter. Es bleibt
nämlich die Frage nach der Effizienz dieses neuen Systems.

Dass die Anschläge in New York, Madrid, London und Paris nicht
verhindert wurden, lag nicht an fehlenden Informationen, sondern an
schlechter Aufbereitung vorhandener Daten. Oder wie es Kritiker
formulieren: »Wenn man nach einer Nadel im Heuhaufen sucht, ist das
Letzte, was man braucht, mehr Heu.«

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