Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Frage, ob das Anziehen von Arbeitskleidung zur Arbeitszeit gehört

Wenn niedrig bezahlte Arbeiter in der
Lebensmittelindustrie fordern, dass das tägliche Anziehen der
vorgeschriebenen, hygienisch einwandfreien Kleidung im Betrieb zur
Arbeitszeit zählt, ist das in Ordnung. Bei Polizisten sieht das
anders aus: Wer Geld dafür verlangt, dass er sich seine Koppel mit
Pistole, Pfefferspray und Handschellen umschnallt, hat jeden Bezug
dazu verloren, wie es heute in Teilen der Arbeitswelt aussieht.
Unbezahlte Überstunden, immer mehr Aufgaben bei gleicher Arbeitszeit,
Vollzeitstellen, die eine Familie kaum noch ernähren – das ist der
Alltag vieler Menschen. Da erscheint es unsensibel und
kleinkariert, wenn jemand mit lebenslang gesichertem Einkommen das
Gericht mit einem solchen Ansinnen bemüht.

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