Die Kassen der Kommunen sind leer. Da ist es
durchaus verständlich über zusätzliche Einnahmequellen nachzudenken.
Dass Städte und Gemeinden dabei aber zu Mitteln der Wegelagerei
greifen wollen, ist unsittlich. Natürlich müssen sich
Verkehrsteilnehmer an Regeln halten. Das gilt fürs Rasen ebenso wie
fürs Falschparken. Und natürlich müssen Verstöße geahndet werden.
Doch dafür sind die Ordnungsbehörden zuständig und niemand sonst.
Werden Privatfirmen mit diesen Aufgaben betraut und erfolgt die
Entlohnung dann möglicherweise nach einer Erfolgsquote, sind dem
Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Private Knöllchenschreiber wollen
und müssen Gewinne machen, damit sich das Geschäft lohnt. Und sollte
sich ein solcher Weg auch für die Kommunen lohnen, wer weiß,
vielleicht werden dann demnächst auch Verkehrskontrollen von privaten
Sicherheitsdiensten vorgenommen. Die kassieren dann immer gleich,
ohne groß zu diskutieren. Auf welcher Rechtsgrundlage? Auf keiner!
Verkehrsüberwachung ist eine staatliche Aufgabe. Und die hat es auch
zu bleiben.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261