Die Frage der Zulassung zur Kommunion für
katholische wiederverheiratete Geschiedene ist so sperrig wie die
Formulierung selbst. Sie ist für die Mehrheit in Deutschland ohne
Belang. Und selbst im schrumpfenden Kreis derjenigen, die noch zur
Kommunion gehen, ist der Konflikt erst dann gegeben, wenn der Pfarrer
den Leib Christi in Form einer Hostie verweigert – was nur noch sehr
selten vorkommt. Dennoch ist die Öffnung in dieser Frage ein lange
erhofftes Signal. In ihrem Papier lassen die Bischöfe sogar auf mehr
Mitsprache in den Fragen von Ehe, Sexualität und Frauenämtern hoffen.
Also genau dort, wo sich die katholische Kirche jahrzehntelang als
bewegungsunfähig erwiesen hat. Das ist die eigentliche frohe
Botschaft. Künftig soll also die Kirche entscheiden, wer Opfer einer
Scheidung und wer womöglich der Ehebrecher ist. Viele werden das mit
Entrüstung ablehnen und als von gestern verdammen. Anderen sei
gesagt: Ein Gespräch mit dem Gemeindepfarrer über Schuld und Sühne
ist ein zutiefst theologisches Anliegen. Kirchenferne werden das
beklagen, Kirchennahe als hilfreich empfinden.
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Westfalen-Blatt
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