Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Klage gegen Internetbewertung

Mit den Bewertungen auf Internetportalen ist das
generell so eine Sache. Oft schwanken die Angaben zwischen himmelhoch
jauchzend bis zu Tode betrübt. Wem soll man glauben, wem nicht?
Nicht selten tauchen auch ähnlich formulierte Lobhudeleien für
unterschiedliche Objekte auf, die natürlich von jeweils anderen
Urhebern stammen – zumindest wenn man die Namen der Bewerter
vergleicht.

Ein Schelm, wer dabei an gekaufte Beurteilungen denkt. Beschwerden
darüber wird es von keinem Hotel, von keinem Reisemanager geben. Doch
wehe, die Noten fallen schlecht aus. Dann setzt das Jammern und
Klagen ein. Dabei ist es durchaus denkbar, dass auch in solchen
Fällen nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Hat die Konkurrenz die
Finger im Spiel? Gab es ein persönliches Problem?

Wie auch immer – das Urteil des BGH hätte nicht anders ausfallen
dürfen. Und der Reisende, der muss sich wie gehabt sein eigenes
Urteil bilden. Portale können dabei durchaus hilfreich sein. Die
Anzahl der Kommentare hilft dabei ebenso wie das Lesen zwischen den
Zeilen – und der gesunde Menschenverstand.

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Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
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