Immerhin will die Kanzlerin ein NPD-Verbot
prüfen lassen. Das hat sie vor einem Jahr gesagt. Von einem Ergebnis
dieses Auftrages ist nichts bekannt. Länger wollten die
Länder-Innenminister nicht warten und haben das Verfahren in Gang
gebracht. Die Ministerpräsidenten werden im Bundesrat den
Verbotsantrag vorstellen. Und dann? Die Bundesregierung will nicht
riskieren, im Wahljahr als Gegner des NPD-Verbots gebrandmarkt zu
werden. Also zieht sie trotz Bedenken mit. Die endgültige
Entscheidung wird – wie so oft – nicht in Berlin von der Politik,
sondern in Karlsruhe von der Justiz gefällt. Auffallend ist die
fehlende Begeisterung bei den Politikern. Sowohl Bundesinnenminister
Hans-Peter Friedrich als auch auch einige seiner Länderkollegen
sprechen nebulös von Bedenken, trauen sich aber nicht, die
Gegenargumente auf den Tisch zu legen oder sie offen zu diskutieren.
Vermutlich trauen sie ihren Verfassungsschützern nicht über den Weg.
Denn wahrscheinlich sitzen in den NPD-Gremien doch noch V-Männer. Das
würde statt zu einem NPD-Verbot zu einer Blamage führen. Das Risiko
bleibt.
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