Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Rente

Heute beschließt der Bundestag ein Rentenpaket.
Es beschert zehn Millionen Deutschen ein wohlverdientes Plus und wird
von 42 Millionen Erwerbstätigen, so viel wie noch nie, über Abgaben
und Steuern bezahlt. Ja, es ist eine reine Umverteilung, wie die
Kritiker beklagen. Aber wie funktioniert ein Staat denn sonst? Die
Regierung könnte das Geld auch in Steuersenkungen oder auch in
massive Investitionen stecken. Was jetzt geschieht, ist zum Wohle

– von älteren Müttern, die lange vor U3 und Erziehungsgeld Kinder
zur Welt brachten.
– Belohnt wird auch die Lebensleistung von Menschen, die 45 Jahre
Beiträge aus eigener Tasche bezahlt haben. Für drei ausgesuchte
Jahrgänge gibt es die volle Rente zwei Jahre eher. Danach wird
das Sonderangebot wieder schrittweise zurückgenommen.
– Längst überfällig und bei Experten absolut unstrittig sind die
Korrekturen bei den Erwerbsminderungsrente und den
Reha-Leistungen.
– Nicht zu vergessen jene, die über das aktuelle
Renteneintrittsalter 65 Jahren und drei Monaten hinaus im Job
bleiben möchten. Die sollen nicht länger mit Abzügen bestraft
werden,die sie nie wieder sehen.

Diese Flexi-Rente ist nachträglich in das ursprünglich vierteilige
Rentenpaket eingebunden worden. Allein sie sorgt dafür, dass auch
CDU/CSU heute weitgehend geschlossen dem Gesamtpaket zustimmen
werden. Die Mittelständler treibt die große Sorge um, dass nur auf
diesem Weg der wachsende Fachkräftemangel gemildert werden kann. Die
Zukunft wird zeigen, was wirklich geschieht. Wer nach 45 Berufsjahren
mit 63 oder 64 an Ruhestand denkt, tut das in aller Regel aus
gesundheitlichen Gründen. Auf dem Rücken dieser Personen lässt sich
das Arbeitsmarktproblem nicht lösen. Der Betreffende hat in Praxis
oft die Wahl zwischen vollen zwei Jahren Arbeitslosengeld, das bis zu
67 Prozent vom letzten Bruttogehalt beträgt, oder der abschlagfreien
gesetzlichen Rente. Kurzum: Das Kurzzeitzuckerl Rente mit 63 plus
zwei bis 22 Monate könnte durchaus die schlechtere Entscheidung sein.
Die Mütterrente greift wirklich tief in die Rentenrücklage. Dennoch
wird dieser Reformteil nicht mehr infrage gestellt. Alle wissen:
Künftig zwei Rentenpunkte für vor 1992 geborene Kinder bedeuten immer
noch nicht volle Gleichbehandlung. Denn später geborene Kinder
punkten bei der Rente dreifach. Der vom 1. Juli 2014 an rollierende
Stichtag für die Rente mit 63, die für die Masse der Arbeitnehmer
schrittweise kommende Rente erst mit 67 und die neue Flexi-Rente für
freiwillige Längerbeschäftigte bringen unter dem Strich eines: das
endgültig Ende des fixen Renteneintritts am 65. Geburtstag. Jeder
Renteneintritt ist künftig anders, nicht unbedingt gerechter, aber
hoffentlich der zuvor individuell erbrachten Lebensleistung
angemessen.

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261

Weitere Informationen unter:
http://