Die Frage der Kreditwürdigkeit ist ebenso heikel
wie sensibel. Ob der Abschluss eines Handyvertrags, einer
Autofinanzierung oder der Einkauf beim Internethändler reibungslos
abläuft, hängt entscheidend von der Einschätzung der Bonität ab.
Gleich mehrere Auskunfteien buhlen um ein Stück vom Kuchen in dem
lukrativen Markt der Voraussagen zur Zahlungsfähigkeit.
Für die Unternehmen, die mit der Übergabe von Ware an den Kunden
in Vorleistung treten, hat es größte Bedeutung, das Ausfallrisiko zu
minimieren. Das ist existentiell, nachvollziehbar und verständlich.
Zum Problem aber wird es, wenn Auskunfteien zu fragwürdigen
Ergebnissen kommen, die für den Betroffenen unangenehme bis fatale
Folgen haben können. Dass die Art und Weise der Ermittlung des
Scorewertes als »Geschäftsgeheimnis« mit höchstrichterlicher
Genehmigung geschützt bleibt, lässt das Unbehagen wachsen. Erst
recht, da immer wieder Fälle bekannt werden, in denen auf Basis des
Namens, der Wohngegend oder der Zahl der Einkäufe Rückschlüsse auf
die individuelle Bonität gezogen werden. Wo Transparenz wichtig wäre,
bleibt leider Verschleierung.
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Andreas Kolesch
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