Familienministerin Kristina Schröder (CDU)
bricht mit einem Tabu. Die steuerliche Gleichstellung von
Homosexuellen gilt nicht als Lieblingsprojekt der Union – und wird es
wohl auch nicht mehr werden. Erneut tun sich Gräben in
Abgeordnetenreihen auf. Galt bislang doch die Marschroute: keine
Positionierung vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Was zunächst nach einem mutigen Vorstoß der Familienministerin
klingt, ist weit weniger als das. In Unionskreisen ahnen die meisten
Politiker bereits, dass das Verfassungsgericht diese Richtung ohnehin
in Kürze vorgeben wird. Dennoch: Schröder geht voran, das verdient
zumindest Respekt. Einmal mehr ist es allerdings die CSU, die die
Zerreißprobe heraufbeschwört. Diesmal entlarvt sie jedoch eine
vollkommen krude Argumentationslinie. Während beim Betreuungsgeld
darauf gepocht wird, dieses stünde im Koalitionsvertrag, gilt das bei
der Gleichstellung von Homosexuellen bei der Steuer anscheinend
nicht. Denn Union und FDP haben auch festgehalten,
»gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abzubauen«.
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