Klar erregt das Urteil aus Minden, das das
Schreddern männlicher Küken erlaubt, die Gemüter. Aber: Das
Polizeigesetz NRW gestattet Beamten, »Maßnahmen zu treffen«, um eine
Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Könnte die Polizei
also das Autofahren in einer Stadt verbieten, um Verkehrsunfälle mit
Toten und Verletzten zu verhindern? Wohl kaum. Ebenso wenig kann
sich Umweltminister Johannes Remmel auf die Generalklausel im
Tierschutzgesetz berufen, nach der Tieren ohne vernünftigen Grund
kein Schaden zugefügt werden darf. Denn die Rechtsprechung geht davon
aus, dass solche Generalklauseln nur geringe Eingriffe zulassen.
Alles andere muss in Gesetzen konkret geregelt sein. Abseits
juristischer Überlegungen muss man aber auch fragen: Welche
Alternativen existieren? Es wird zwar an Methoden geforscht, das
Geschlecht schon im Ei zu bestimmen, aber marktreife Verfahren gibt
es nicht. Und ein Massenmarkt für 300-Gramm-Hähnchen ist auch nicht
in Sicht. Die Situation wird deshalb noch auf Jahre unbefriedigend
bleiben. Auch auf vielen Bio-Höfen.
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Westfalen-Blatt
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Andreas Kolesch
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