Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT zu Wulff

Das deutsche Rechtssystem ist eindeutig:
Freispruch für den Angeklagten, wenn Aussage gegen Aussage steht. Im
konkreten Fall steht Christian Wulff nicht vor Gericht – die
Öffentlichkeit urteilt aber über seine Zukunft im Amt. Der
Bundespräsident könnte mit einem einfachen Ja dazu beitragen, ein
Stück Glaubwürdigkeit zurückzuerlangen. Er musste sich entscheiden
zwischen der von ihm propagierten Transparenz und dem Recht auf
Vertraulichkeit von Telefongesprächen. Niemand kann Wulff das Recht
absprechen, auf Geheimhaltung des Gesprächsprotokolls zu bestehen.
Dabei will der Bundespräsident aber doch die von ihm zu
verantwortende Vertrauenskrise überwinden. Im Interview hatte Wulff
noch Offenheit gelobt. Stunden später scheint alles vergessen. Er
sollte sich nicht darauf verlassen, dass der Wortlaut seines
Wutausbruchs am Telefon geheim bleibt. Irgendwann kommt–s raus. Der
Bundespräsident hat sein Schicksal in die Hände eines Medienkonzerns
gelegt, der entscheiden kann, das Staatsoberhaupt bloßzustellen. Doch
wer erpressbar ist, muss sein Amt abgeben.

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